
Willkommen auf der Website von Rechtsanwalt Klaus Lustig von der Anwaltskanzlei Lustig!
Wir sind für Sie da, wenn Sie eine Rechtsberatung wünschen oder juristischen Beistand benötigen. Unser Fachwissen, unsere Erfahrung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten sind die Grundlagen für unsere erfolgreiche, anwaltliche Tätigkeit.
Klaus Lustig, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Lustig ist seit 21 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 15 Jahren ist er in der Kanzlei der Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft Lustig selbstständig tätig. Vorausgegangen sind Tätigkeiten als Rechtssekretär beim DGB und als angestellter Rechtsanwalt. Er konzentriert seine Tätigkeit auf Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Verkehrs- und Haftungsrecht. Das Studium der Rechtswissenschaften erfolgte an der Universität Heidelberg.
Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV. Als aktives Mitglied in der TSG Heilbronn e.V., Kanu- und Skiabteilung, im Reit- und Fahrverein Horkheim e.V. und im RKKV Nordheim e.V., findet er den Ausgleich zu seiner anwaltlichen Tätigkeit durch seine Hobbys Kanufahren, Reiten und Inlinerfahren.
Philosophie

Unsere anwaltlichen Aufgaben sehen wir darin, unsere Mandanten über rechtliche Ansprüche aufzuklären und diese durchzusetzen. Wir schätzen die Erfolgsaussicht einer Klageerhebung ein, wobei wir stets eine außergerichtliche Einigung anstreben und - wenn möglich - herbeiführen.
Meine Schwerpunkte:
- Familienrecht: Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Wohnungszuweisung, Vermögensauseinandersetzung, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft u.a.
- Arbeitsrecht: Kündigung, Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Lohnkürzungen, Fragen zum Arbeitszeugnis, Abmahnungen, Dienstwagen, Rückzahlungsklauseln u.v.m.
- Erbrecht: Das Erbrecht umfasst unter anderem die Regelung der Erbfolge, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen u.v.m.
- Verkehrsrecht/Haftungsrecht: Unfallschadenregulierung. Bei einem unverschuldeten Unfall müssen die Anwaltskosten durch die gegnerische Versicherung erstattet werden und zwar auch bei einer sofortigen Beauftragung ohne Verzug der Gegenseite. Sie müssen sich also nicht zunächst selbst um die Regulierung kümmern. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten Sie sich zur Unfallregulierung frühzeitig mit mir in Verbindung setzen.
Kontakt
Wenn Sie Fragen haben kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne telefonisch - und noch lieber in einem persönlichen Gespräch.
Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs werden Sie über die entsprechende Rechtslage, Erfolgschancen, Möglichkeiten einer Beweissicherung, anfallende Kosten sowie Kostenrisiko informiert.
Adresse
Rechtsanwalt Klaus Lustig
Uhlandstr. 55
74072 Heilbronn
Tel. +49 7131 67 71 71
Fax. +49 7131 67 71 72
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: | 09:00 - 18:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 - 14:00 Uhr |